Aktuell

Steueranpassung für Gas ab dem 01. April 2024


Ab dem 01. April 2024 sind alle Energieversorger verpflichtet die gesetzliche Mehrwertsteuer von den jetzigen 7% auf die ursprünglichen 19% zu erhöhen.
In unserer Abschlagsermittlung wurden die Beträge bereits mit den 19% Mehrwertsteuer berechnet, dementsprechend sind keine Änderungen für Sie nötig.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund dieser gesetzlichen Änderung kein Sonderkündigungsrecht für Sie besteht.