Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzesentwürfe zur Strompreisbremse als weitere Maßnahme des Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, dadurch eine sichere Versorgung mit Strom zu gewährleisten und die Energiekosten bezahlbar zu halten.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Für private Haushalte und Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wird der Strompreis für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh (brutto) begrenzt. Damit bezahlen Sie für 80 % Ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr höchstens 40 ct/kWh (brutto), eine eventuelle Differenz zahlt der Staat. Nur für darüberhinausgehende Mengen ist der komplette Strompreis Ihres Tarifs zu zahlen.

Die Strompreisbremse gilt ab 1. März und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.

Von der Strompreisbremse profitieren Sie automatisch.

Die Stadtwerke Bramsche GmbH berechnen Ihre Entlastungsbeträge und weisen diese in Ihrer nächsten Abrechnung aus.

Für größere Gewerbe- und Industriekunden gelten abweichende Regelungen.

Weitere Informationen vom Bundesministerium  für Wirtschaft und Klimaschutz