Was ist im Falle des Zahlungsverzuges zu tun?
Rechnungen und Abschläge sind prinzipiell pünktlich zu zahlen. Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Kundenservice. Nur dann haben wir die Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung zu suchen.
Werden Rechnungen und Abschläge nicht bis zu den angegebenen Fälligkeiten beglichen, stellen wir kostenpflichtige Mahnungen zu. Noch teurer wird die Einstellung der Versorgung, da wir Ihnen in diesem Fall die Sperr- und Entsperrkosten berechnen müssen. Warten Sie also nicht die erste kostenpflichtige Mahnung ab, sondern nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Damit vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten, die sich schnell auf über 100 Euro summieren können.
Wenden Sie sich frühzeitig an uns.
Sperrankündigung - sofort handeln!
Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln. Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung in bar bei uns im KundenServiceCenter am Markt oder im Hauptgebäude an der Maschstraße 9 ein.
- Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung in bar bei einer Bank Ihrer Wahl ein.
Den von der Bank abgezeichneten Einzahlungsbeleg legen Sie am selben Tag bis spätestens eine Stunde vor Öffnungsende im KundenServiceCenter am Markt oder im Hauptgebäude an der Maschstraße 9 vor.
Hinweis: Die Zahlung per Überweisung ist einen Tag vor und am Tag der Sperre aufgrund des zeitlichen Verzuges ausgeschlossen!
Entsperrung
Voraussetzung für Ihre Entsperrung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Wohnungen, beglichen haben. Eine Wiederaufnahme der Versorgung ist nach Abstimmung mit uns zu folgenden Zeiten möglich.
Um die Wiederaufnahme der Versorgung am gleichen Tag zu gewährleisten, ist der Nachweis über die erbrachte Zahlung mit mindestens zweistündigem Vorlauf zu erbringen.
Eine Übersicht der wichtigsten Kostenbestandteile im Mahnverfahren finden Sie hier in der Tabelle Zusatzentgelte.
Zusatzentgelte | Gebühr |
Mahnung schriftlich * | 2,50 € |
Sperrankündigung (per Einschreiben) * | 12,00 € |
Sperrankündigung (per Boten) * | 12,00 € |
Unterbrechung der Versorgung am Zähler * | 45,00 € |
Unterbrechung der Versorgung durch Zählerausbau * | 50,00 € |
Außensperre * | nach Aufwand |
Wiederherstellung der Versorgung: | |
- innerhalb der Dienstzeit | 65,00 € |
- außerhalb der Dienstzeit | 120,00 € |
Ratenvereinbarung schriftlich (nur bei Abrechnung möglich) * | 10,00 € |
Vom Kunden verschuldete Unmöglichkeit der Durchführung von Unterbrechung oder Wiederherstellung der Versorgung, trotz ordnungsgmäßer Terminankündigung * | 45,00 € |
Die mit * gekennzeichneten Pauschalen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass SW Bramsche kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird SW Bramsche die Berechnungsgrundlage nachweisen.