Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem aktuellen DVGW-Regelwerk, insbesondere der G 2000. Sie gelten nicht nur für den Netzanschluss i.S. eines Netzanschlusspunktes zur Entnahme von Gas durch einen Letztverbraucher, sondern auch für Ausspeisepunkte, Netzkoppelpunkte und ggf. Einspeisepunkte.
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung nach §18 EnWG
Gesetzliche Grundlage für die Herstellung, Änderung oder Nutzung von Netzanschlüssen ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bramsche GmbH.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) (PDF | 84 KB)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV (PDF | 17 KB)
- Preisblatt zur NDAV (PDF|57KB)