Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz vom 12.07.2005 sowie Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005. Die Stadtwerke Bramsche GmbH bietet allen Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz.
Einspeisung, Transport und Ausspeisung erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G2000 in der jeweils geltenden Fassung.
Abrechnungsperiode
Leistungsgemessene Entnahmestellen (RLM) werden monatlich abgerechnet und die Abrechnungsperiode für nicht leistungsgemessene Entnahmestellen (SLP) ist der Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember.
Verträge und Verfahren
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Bramsche GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Lieferantenrahmenvertrag auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XIII) – gültig ab 01.10.2022:
- Lieferantenrahmenvertrag KoV XIII ab 01.10.2022 (PDF | 551 KB)
- Anlage zur Vertragsanpassung 01.10.2022 (PDF | 723 KB)
- Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch EDI (PDF | 201 KB)
- Anlage 4: KoV XIII Ergänzende Geschäftsbedingungen (PDF | 213 KB)
- Kommunikationsdatenblatt Gas (PDF | 197 KB)
- Anlage 6: §18 NDAV (PDF | 21 KB)
Geltende Netzentgelte
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2024 (PDF | 199 KB)
Die Entgelt- und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unserem Lieferantenrahmenvertrag.
Ehemalige Netzentgelte
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2023 (PDF | 201 KB)
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2022 (PDF | 468 KB)
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2021 (PDF | 500 KB)
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2020 (PDF | 198 KB)
- Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2019 (PDF | 390 KB)
Verfahrensspezifische Parameter
- Verfahrensspezifische Parameter (PDF | 311 KB)
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegten Höchstpreisen.
Entgelte für Ausgleichsenergie
Die Mehr-/Mindermengenabrechnung der SLP-Ausspeisestellen wird jährlich zum 31.12. durchgeführt. Die Preise für Mehr-/ Mindermengen richten sich nach den korrespondierenden Preisen des Marktgebietsbetreibers. Die Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Marktgebietsbetreibers:
Trading Hub Europe - Mehr-/Mindermenge
Erbringung von Ausgleichsleistung
Die Stadtwerke Bramsche GmbH erbringt keine Ausgleichsleistungen.