Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hat der Netzbetreiber alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006 einen Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet/Gesamtnetzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Feststellung zum 01. Juli 2024 hat ergeben, dass die Stadtwerke Bramsche GmbH gemäß §36 EnWG Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bramsche GmbH in den Kalenderjahren 2025 bis 2027 ist.
Dies wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schriftlich mitgeteilt.
Bedingungen Grundversorgung
Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise des Grundversorgers für die Versorgung in Niederspannung finden Sie hier.