Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Die Nutzung von Wärmepumpen, privaten Ladestationen für E-Autos (Wallbox) und Stromspeichern ist ein wichtiger Baustein für eine klimaneutrale Zukunft. Doch unser Stromnetz ist aktuell noch nicht für den schnellen Anstieg dieser neuen Verbraucher gerüstet, die gleichzeitig sehr viel Strom brauchen können.
Damit der Einzug von Elektroautos und Wärmepumpen nicht aufgehalten wird, kann die Leistung vom Netzbetreiber zeitlich begrenzt so gesteuert werden, dass Engpässe im Stromnetz vermieden werden. Sie sorgen damit für mehr Flexibilität im Netz.
Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Umgang mit diesen neuen sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Mit der Novellierung und der Ausgestaltung durch die Beschlüsse der Bundesnetzagentur können Netzbetreiber seit 1. Januar 2024 bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen.
Als Verbraucher erhalten Sie eine Reduzierung auf das Netzentgelt als Gegenleistung für die Steuerbarkeit. Außerdem können Wärmepumpe, Ladestation & Co. nun ohne langes Warten auf die Genehmigung des Netzbetreibers angeschlossen werden.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Der § 14a EnWG gilt für die sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.
- Wärmepumpen, inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z. B. Heizstäbe
- Private Ladepunkte für Elektromobile bzw. Wallboxen
- Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen
- Klimaanlagen für die Raumkühlung
Wahlmöglichkeiten für reduzierte Netzentgelte
Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber eine Anlage netzorientiert steuern darf, profitieren die Betreiber der Geräte von einem reduzierten Netzentgelt. Da bei der individuellen Anschluss- und Verbrauchssituation der Privathaushalte große Unterschiede bestehen können, legt die Bundesnetzagentur verschiedene Varianten der Netzentgeltreduzierung fest, zwischen denen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wählen können. Vorgesehen ist vorerst ein Ansatz mit zwei Modulen. Ab dem 1. April 2025 wird es allerdings ein drittes Modul geben, welches in Kombination mit Modul 1 zusätzliche zeitvariable Netzentgelte anbietet.
Modul 1 - Pauschale Reduzierung (Grundmodell) | Modul 2 - Prozentuale Arbeitspreisreduzierung |
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Was muss ich als Besitzer einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung machen? Die gute Nachricht: Wenn Sie eine Anlage haben, die am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb geht, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ihr Installationsbetrieb meldet Ihr Gerät einfach beim Netzbetreiber an. Dieser schickt die Info an uns als Energielieferant weiter. Wir übernehmen dann die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte und weisen diese auf der Jahresverbrauchsabrechnung übersichtlich aus. Anmeldeformular steuerbare Verbrauchseinrichtung 14a (137 KB).pdf |