Gaspreisbremse

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzesentwürfe zur Gaspreisbremse als weitere Maßnahme des Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, dadurch eine sichere Versorgung mit Erdgas zu gewährleisten und die Energiekosten bezahlbar zu halten.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse ?

Für private Haushalte und Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 1,5 Mio.kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wird der Gaspreis für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh (brutto) begrenzt. Damit bezahlen Sie für 80 % Ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr höchstens 12 ct/kWh (brutto), eine eventuelle Differenz zahlt der Staat. Nur für darüberhinausgehende Mengen ist der komplette Gaspreis Ihres Tarifs zu zahlen.

Die Gaspreisbremse gilt ab 1. März und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.

Von der Gaspreisbremse profitieren Sie automatisch.

Die Stadtwerke Bramsche GmbH berechnen Ihre Entlastungsbeträge und weisen diese in Ihrer nächsten Abrechnung aus.

Für größere Gewerbe- und Industriekunden gelten abweichende Regelungen.

Weitere Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz