Aktuell

Stadtwerke Bramsche setzen die Energiepreisbremsen um


Die Bundesregierung hat zur Kostendämpfung im Dezember 2022 die Energiepreisbremsen beschlossen.

Für Stromkunden:

80 % des Jahresverbrauches (i.d.R. Vorjahresverbrauch) werden mit dem sogenannten Referenzpreis (40 ct/kWh brutto) abgerechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Vertragspreis. Lediglich der Verbrauch, welcher über die 80 % hinausgeht wird zum Vertragspreis abgerechnet. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01.01.2023. Da aber der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif für Strom unterhalb der 40 ct/KWh Schwelle liegt, bedarf es rund die Hälfte aller Kunden keiner Bremsung. Für Sondervertragskunden außerhalb der Grundversorgung bedeutet die Entlastung bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch (2.500 kWh) eine monatliche Entlastung von rund 2,50 € brutto.

Für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch oberhalb 30.000 kWh gilt ein reiner Arbeitspreis von 13,00 ct/kWh netto zuzüglich sämtlicher staatlicher und gesetzlicher Mehrbelastungen. Ca. 29 ct/kWh brutto würden somit abgerechnet, allerdings nur für 70 % des Verbrauches. Die restlichen 30 % werden zu dem Vertragspreis abgerechnet.

Für Gaskunden:

80 % des Jahresverbrauches (Jahresprognose September 2022, also i.d.R. Verbrauch 2021) werden mit dem sogenannten Referenzpreis (12 ct/kWh brutto) abgerechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Vertragspreis. Dieser liegt je nach Tarifkonstellation bei den Stadtwerken Bramsche bei rd. 14 Cent/kWh. Lediglich der Verbrauch, welcher über die 80 % hinausgeht wird zum Vertragspreis abgerechnet. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01.01.2023 und bedeutet für einen durchschnittlichen Gasverbraucher (15.000 kWh/a) rund 24 € Euro als monatliche Entlastung. Rund 90 % aller Gaskunden sind entlastungsberechtigt.

So erfolgt die Abwicklung:

Entlastungsberechtigte Kunden erhalten im März Post von den Stadtwerken Bramsche und werden zunächst über die monatliche Entlastung ihrer Abschlagsbeträge informiert. Dabei wird die Entlastung des April-Abschlags i.d.R. höher ausfallen, da es eine rückwirkende Entlastung auf den 01.01.2023 gibt. (Abschlag 01.02.2023 für Januarverbrauch, Abschlag 01.03.

Februarverbrauch noch in voller Höhe). Die Abschläge Mai bis Dezember 2023 beinhalten nur jeweils die monatliche Entlastung.

Da viele Kunden das Vorsorgeprinzip verfolgen, kann trotz der automatischen Absenkung ein höherer Abschlag mit den Stadtwerken Bramsche vereinbart werden. Davon ist trotz der erhöhten Abschläge in diesem Jahr von vielen Kunden Gebrauch gemacht worden.

Die jeweiligen Preisdeckelungen werden in der nächsten Jahresabrechnung entsprechend spitz abgerechnet. Jeder entlastungsberechtigte Kunde wird die zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.

Ein Anreiz zur Einsparung von Energie besteht auf jeden Fall, da eben nur grundsätzlich 80% der Referenzmenge preislich gedeckt werden. Sollten Kunden mehr als 20% ihres Energieverbrauchs einsparen, erhalten sie sogar eine Gutschrift.

Die Stadtwerke Bramsche setzen bei der automatisierten Umsetzung der Preisbremsen in den unterschiedlichen Tarifkonstellationen im Abrechnungssystem mit dem IT-Dienstleister alles daran, die Umsetzung vorzubereiten. Damit die Zahlung der Entlastung der Vielzahl unterschiedlicher Tarifkonstellationen korrekt umgesetzt werden kann, muss die Abrechnungssoftware kurzfristig komplett umprogrammiert werden.

„Die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu einem komplexen Programmierungsaufwand“, betont Frank Ballmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Bramsche GmbH“. „Unser Anspruch ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für unsere Kunden“.

„Eine Maßnahme wie die staatlichen Energiepreisbremsen ist ein Novum für uns als Energieversorger, die wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden versuchen, in knapper Zeit optimal und unbürokratisch umzusetzen. Da die Regelungen auch für Kunden nicht immer klar verständlich sind und die daraus resultierenden Fragen so umfassend wie möglich geklärt werden sollen, ist der Beratungsaufwand zudem extrem.“ ergänzt Geschäftsführer Jürgen Brüggemann. Aber wir als Energieversorger nehmen nach der Soforthilfe für den Dezember 2022 nun auch die Sonderaufgabe Energiepreisbremse des Gesetzgebers an, schließlich entlasten wir gerne unsere Kundinnen und Kunden.